Altenpflege im Katastrophenfall: Disaster Nursing
(Bild: Ververidis Vasilis/Shutterstock)Ulm (lse) – Die Versorgung älterer, pflege- und hilfsbedürftiger Menschen stellt in Katastrophenlagen eine besondere Herausforderung dar. In solchen Situationen wirken sich Ausfälle von Strom, Wasser, Kommunikation und Transport besonders gravierend auf Pflegeeinrichtungen aus.
Viele Bewohner der genannten Einrichtungen sind immobil, chronisch krank oder kognitiv eingeschränkt. Evakuierungen sind organisatorisch und medizinisch komplex. Gleichzeitig fällt es unter Krisenbedingungen schwer, eine kontinuierliche pflegerische und medizinische Versorgung sicherzustellen.
Pflegekräfte stehen in solchen Momenten unter hohem Entscheidungsdruck, während Personalengpässe, mangelhafte Vorbereitung und fehlende externe Unterstützung die Lage verschärfen. Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen zeigen, dass Pflegefachpersonen im Katastrophenfall häufig nicht entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt wurden. Ihr Potenzial blieb deshalb im Einsatzgeschehen weitgehend ungenutzt; gleichzeitig entstanden Versorgungsdefizite für Pflegebedürftige.
Seit 2023 sind Pflegeeinrichtungen durch neue gesetzliche Vorgaben für Katastrophenfälle stärker in die Pflicht genommen. Nach dem neu eingeführten Paragrafen 113c des Elften Sozialgesetzbuches sind stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, eigene Konzepte zur Notfall- und Krisenvorsorge vorzuhalten. Darüber hinaus greifen landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Katastrophenschutz sowie die Vorgaben des Bevölkerungsschutzes der Länder.
Auch das Pflegeberufegesetz umfasst Inhalte zur Notfall- und Krisenversorgung in der Ausbildung. Trotz dieser Regelungen bestehen in der Praxis deutliche Umsetzungsdefizite. Pflegeeinrichtungen verfügen häufig weder über ausreichend erprobte Evakuierungspläne noch über belastbare Absprachen mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutzbehörden. In einem Forschungsprojekt an der Hochschule Magdeburg-Stendal wird untersucht, wie Pflegekräfte in ihrer Ausbildung auf Katastrophen wie Starkregen, Hochwasser, Stürme oder Hitzewellen vorbereitet werden.
Disaster Nursing gewinnt an Bedeutung
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Ansatz der sogenannten Disaster Nursing an Bedeutung. Dabei handelt es sich um ein pflegefachliches Konzept, das Pflegekräfte systematisch auf Einsätze in Katastrophen- und Krisenlagen vorbereitet. Grundlage sind die international entwickelten Kernkompetenzen des International Council of Nurses, die inzwischen in deutscher Sprache vorliegen. Diese umfassen unter anderem Vorbereitung, Risikokommunikation, Sicherheit, Koordination sowie ethische Entscheidungsfindung im Ausnahmezustand. Ziel ist es, Pflegefachpersonen in die Lage zu versetzen, auch unter instabilen Bedingungen eigenständig und strukturiert zu handeln.
(Bild: AYO Production/Shutterstock)Auf Bundesebene wurde mit dem Kompetenzzentrum „Pflege im Bevölkerungsschutz“ eine Struktur geschaffen, um das Thema Pflege systematisch in den Katastrophenschutz einzubinden. Entwickelt wurden hierfür modulare Fortbildungen, die Pflegefachpersonen aus stationären und ambulanten Bereichen auf Krisenlagen vorbereiten. Ergänzend wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Lehrkonzept mit Planspielen ausgearbeitet, das Szenarien wie Extremwetterlagen, Stromausfälle oder Pandemien simuliert. Diese Inhalte sollen langfristig in die Pflegeausbildung integriert werden. Pflege soll dadurch fester Bestandteil von Krisenstrukturen und nicht erst im Schadensfall improvisiert eingebunden werden. Wie Katastrophenschutz und Pflegebereich enger zusammenarbeiten können, erforscht das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt “Kontexte von Pflege- und Hilfsbedürftigen stärken (KOPHIS)”.
Anforderungen an Feuerwehr, Rettungsdienst und Pflege
Für die operative Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Pflege ergeben sich konkrete Anforderungen. Pflegeeinrichtungen müssen in die Krisenkommunikation der Leitstellen eingebunden sein. Zuständigkeiten für Transport, medizinische Sichtung und pflegerische Betreuung müssen vorab abgestimmt werden. Einsatzleitungen benötigen klare Informationen über den Pflegebedarf, den Mobilitätsgrad der Bewohner und vorhandene Ressourcen vor Ort. Pflegefachpersonen können im Einsatz unter anderem bei der Einschätzung des Pflegezustands, der Medikamentengabe, der Wundversorgung, der Betreuung von Demenzkranken sowie der psychosozialen Stabilisierung unterstützen. Gleichzeitig braucht der Rettungsdienst feste Ansprechpartner in den Einrichtungen, um Evakuierungen und Verlegungen nachvollziehbar steuern zu können. Diese Schnittstellen scheinen bislang häufig nicht ausreichend definiert zu sein.
(Bild: Kzenon/Shutterstock)Durch verbindliche Krisenkonzepte, strukturierte Fortbildungen und eine stärkere Vernetzung mit den Fachdiensten kann das bislang wenig genutzte Potenzial der Pflege im Katastrophenfall besser erschlossen werden. Pflegefachkräfte sind bei einer Katastrophe also nicht nur Betroffene, sondern können eine zentrale Rolle bei der Versorgung vulnerabler Gruppen sein.
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Zunächst ist hervorzuheben, das Pflege- und Betreuungsherausforderungen während Krisen und Katastrophensituationen in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erhält.
Insider in diesem Sektor werden wohl kaum bestreiten, das von einem noch wenig genutzten Pflegepotential im Katastrophenfall keine Rede sein kann. Da ist nichts, und da wird auch nichts kommen! Weil schon mit permanent beschränkten Personalreserven im üblichen Tagesbetrieb kaum ausreichend die mit diversen Pflegestufen verbundenen Mindestaktivitäten abgedeckt werden können.
Während besuchende Angehörige in der stationären Pflege sich dort noch einen möglicherweise begrenzten Einblick in die Strukturen und Abläufe (was passiert wenn ..) verschaffen könnten, sind bezüglich Pflegebedürftige zu Haus im Hinblick auf den aktuell beauftragten Pflegedienst und deren Prävention im vorbereitenden Hintergrund so gut wie keine Einschätzungen möglich.
Diesbezüglich sorgen wohl kaum die unterschiedlichen (voneinander leider unabhängig ausformulierten) Abschlusseinschätzungen in mancher Teilbetrachtung innerhalb des Projekt KOPHIS (2016 – 2016 !!) für Abhilfe. Welche zwar viel Papier erzeugten, aber letztendlich nicht klare Abhilfeforderungen belastbar begründeten. Jedenfalls keine konkret nachvollziehbar notwendigen Randbedingungen für eine spürbar eingeforderte Verbesserung, welche über scharfes Nachdenken eines gesunden Menschenverstandes hinausgehen.
Denn letztendlich stellt sich auch hier die gesellschaftspolitische Kernfrage, was sind uns unsere Senioren wirklich wert, bzw. wieviel (Steuer-)Geld ist für eine überhaupt vorzunehmende bzw. halbwegs belastbar vorgehaltene Krisenprävention auszugeben? Welche nicht von den Trägern einzelner Einrichtungen (ohne Refinanzierungsgrundlage) aufgewendet werden kann!
Stationär Pflegebedürftige sind in ihrer (bekannten) Umgebung am besten ausgehoben, solange der „Betrieb“ irgendwie sichergestellt werden könnte; bzw. die Unterbringung nicht selbst vom Krisenereignis tangiert wird.
Eine (pflege-)refinanzierbare Vorsorge beschränkt sich derzeit auf eine batteriebetriebene Notbeleuchtung (für max. 3-5 Stunden) und ggf. zweite Heizungsoption (Gas/Öl und Pellets), soweit überhaupt beim Neubau berücksichtigt oder später ein entsprechend zusätzlicher Betriebsraum gefunden werden könnte.
Keine Notfallreserven für die Essenszubereitung/Essenserwärmung, für einen Notbetrieb eines Aufzuges (Essenverteilung, Patiententransport, etc.), oder interne und externe Telekommunikation (Alarmruf vom Zimmer, hausinterne Pflegekoordination, externe Krisenkontakte). Im Fall des Falles ist das aktuell im Dienst befindliche Pflegepersonal schlagartig auf sich selbst gestellt.
Stationäre Pflegeeinrichtungen verfügen kaum über eine alternative Stromeinspeisung zur Hausversorgung, einen separaten Frischwasserzugang zur Sicherstellung minimaler Hygienevoraussetzungen, und kein Abwasserkonzept (elektrische Hebeanlage, Rückstau im Abwassernetz, wenn schon größere Regenmengen die Anschlusskanalisation „überschwemmt“.
Die Rettungsleitstellen verfügen im Gegensatz zu Krankenhäusern bei stationären Pflegeeinrichtungen über keinerlei aktuelle Belegungsinformationen, mit welchen medizinischen Beeinträchtigungen ggf. auch Häuser mit über Hundert und mehr Patienten belegt sind. Und wie sie zeitnah wohin (und womit) aufzuteilen wären, wenn die Einrichtung evakuiert werden müsste (und dafür nicht nur einmalig mehr Pflegekräfte erforderlich wären).
Die ambulant durch einen Pflegedienst betreuten Personen (Sauerstoffunterstützungen, Dauertropf, permanente Medikamentenkontrolle, u.ä.) verfügen wegen möglicher medizinischer Restrisiken weitgehend über eine Hausnotrufanschluss.
Der batteriegestützte Funkfinger hilft wenig bei einem längerfristigen Stromausfall, weil der ViOP-Telefonanschluss und die mobilfunkgestützte Erreichbarkeitsalternative beide von der öffentlich gesicherten Stromversorgung abhängen. Technisch kostenneutral noch mögliche Hausanschlussalternativen (zentral stromversorgte MSAN-POTS-Telefonanschlüsse) sind zu wenig bekannt.
Es wird wohl keiner glauben, dass in einem Krisenfall pro Kalendertag (!) die gleiche Anzahl von Pflegepatienten zu Hause aufgesucht werden kann, wie im Normalfall. Und wie kommt der (kommerzielle) Pflegedienst an medizinischen Nachschub, wenn Apotheken und Sanitätsdistributoren im Umfeld ebenfalls von der Katastrophensituation (handlungsbegrenzt) betroffen sind.
Wer wird denn über Hausnotrufoptionen denn überhaupt noch erreicht, wenn wie in der Hochwasserkatastrophe 2021 ganze Landstriche über Tage und Wochen ohne Telefon-, Mobilfunk-, und Internetkontakte auskommen mussten, und wegen zerstörter Straßen und Brücken nur sehr, sehr schwierig (und personalintensiv) aufgesucht werden konnten.
Viele Erkenntnisse und legitime Fragen, welche kaum in akademischen Studienergebnisse im Detail thematisiert werden. Das was getan werden muss, war eigentlich schon vorher bekannt. Vielleicht wäre es für die verdrängende Politik anschaulicher, wenn konkret recherchierbare Pflegebetreuungsdefizite während Krisenherausforderungen in der Vergangenheit (also aus der leider traurigen Realität) konzeptionell stärker durch die jeweiligen Studienempfehlung abgedeckt werden könnte!