(Bild: Peeradontax/Shutterstock)Ulm (lse) – Deutschlandweit sind von Januar bis November 2025 insgesamt 340.511 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verunglückt. 44.998 galten als schwerverletzt, 292.931 als leichtverletzt, 2.582 Menschen kamen ums Leben. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sank die Gesamtzahl der Verunglückten um ein Prozent, die Zahl der Schwerverletzten ging sogar um sechs Prozent zurück. All dies zeigen vorläufige Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Aus medizinischer Sicht sagen diese amtlichen Daten jedoch nur begrenzt etwas über die tatsächliche Verletzungsschwere aus. „Wer 24 Stunden im Krankenhaus bleibt, gilt als schwerverletzt – das kann aber ebenso eine leichte Gehirnerschütterung zur Beobachtung sein“, relativiert der Unfallchirurg Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention bei der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Die Definition wird der medizinischen Realität demnach nicht gerecht.
Bedeutung für Rettungsdienst und Notfallmedizin
Für Notärzte, Notfall- und Rettungssanitäter sind die amtlichen Statistiken daher relativ wertlos. Lebensbedrohlich verletzte Patientinnen und Patienten, bei denen Zeit, Versorgungsqualität und Zielklinikwahl entscheidend sind, werden statistisch nicht gesondert erfasst. Damit fehlt eine belastbare Grundlage, um präklinische Versorgungsstrukturen zu bewerten oder weiterzuentwickeln.
Nach Schätzungen betrifft das jährlich mehr als 12.000 Menschen, die zwar medizinisch hochgradig gefährdet sind, in der Statistik aber gemeinsam mit deutlich leichter verletzten Personen geführt werden. „Diese Definition greift zu kurz und hat erhebliche Folgen für statistische Aussagen, die relevant für Prävention und Forschung sind“, beklagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) .
Deutschland im europäischen Vergleich unter Druck
Hinzu kommt ein wachsender internationaler Abstand. Die Europäische Union fordert seit 2012 von ihren Mitgliedstaaten, neben Getöteten auch die Zahl der „seriously injured“ (zu Deutsch: Schwerverletzten) zu berichten. Grundlage ist der medizinische Schweregrad MAIS 3+, also mindestens eine schwere, potenziell lebensbedrohliche Verletzung. Viele EU-Staaten verknüpfen dafür bereits Polizeidaten mit Krankenhausinformationen.
(Bild: Canetti/Shutterstock)Deutschland hingegen liefert bislang nur Hochrechnungen auf Basis einzelner Forschungsprojekte. Eine amtliche, flächendeckende Erfassung fehlt. Aus Sicht des DVR genügt das Verfahren damit weder den europäischen Vergleichsmaßstäben noch den Anforderungen moderner Verkehrssicherheitsarbeit. „Nur wenn lebensbedrohlich Verletzte systematisch erfasst werden, können Prävention und Versorgung gezielt verbessert werden“, sagte Wirsch.
Impulse aus der Fachwelt
Vor diesem Hintergrund stand die statistische Erfassung Schwerverletzter auch im Fokus einer DVR-Tagung Ende Januar 2026 im Umfeld des Verkehrsgerichtstags. Fachgesellschaften wie die DGOU unterstützen eine stärkere Annäherung der Unfallstatistik an medizinische Standards. „Wenn Schwerverletzte tatsächlich medizinisch besser sichtbar werden, können Schutz- und Präventionsprogramme gezielter entwickelt werden“, erläuterte DGOU-Präsident Frank Hildebrand im Vorfeld der Beratungen.
Zentraler Bezugspunkt ist die international etablierte Abbreviated Injury Scale (AIS). Maßgeblich ist dabei der höchste Verletzungsschweregrad, der sogenannte MAIS. Eine Einstufung als MAIS 3+ bedeutet, dass mindestens eine Verletzung schwerwiegend und potenziell lebensbedrohlich ist – ein Kriterium, das sich an medizinischen Erfordernissen orientiert.
Empfehlung: Differenzierung statt Verwaltungsmerkmal
Der DVR empfiehlt, diese Differenzierung auch in Deutschland verbindlich einzuführen. Kernpunkt ist eine zusätzliche Unterkategorie innerhalb der Schwerverletzten: „potenziell lebensbedrohlich Verletzte (MAIS 3+)“. Die Bewertung soll durch Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus erfolgen und der Polizei auf Anforderung datenschutzkonform als Ja/Nein-Rückmeldung zur Verfügung gestellt werden. Damit könnten medizinische Einschätzung und Unfallanzeige erstmals systematisch miteinander verknüpft werden.
Vorgesehen ist ein stufenweises Vorgehen mit Pilotprojekten in Notaufnahmen, klar definierten Schnittstellen zwischen Klinik und Polizei sowie einer möglichst automatisierten Codierung, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Aus Sicht des DVR könnte MAIS 3+ zudem als Qualitätsindikator für Rettungsketten dienen – etwa für Transportzeiten, Zielklinikwahl oder die Verzahnung präklinischer und klinischer Versorgung.
Anschluss an frühere Forderungen
Bereits 2020 hatte der DVR eine umfassendere Bewertung der präklinischen Versorgung von Unfallverletzten gefordert. Damals ging es um bundesweit einheitliche Analysen, die Unterscheidung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie um Outcome-Daten über die reine Hilfsfrist hinaus. Die aktuelle Debatte um MAIS 3+ knüpft daran an und formuliert den Anspruch erstmals als ein konkret umsetzbares statistisches Merkmal.