Notfallreform: Verbände warnen vor neuen Schwächen

(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock)Berlin/Winnenden (lse) – Die geplante Reform der Notfallversorgung stößt bei Fachverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Sowohl die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) als auch die Björn Steiger Stiftung sehen im Gesetzentwurf wichtige Fortschritte. Zugleich warnen beide Organisationen vor Regelungen, die aus ihrer Sicht die Qualität der Versorgung beeinträchtigen könnten.

Die Bundesregierung will die Notfallversorgung künftig stärker als zusammenhängenden Versorgungsprozess organisieren. Dazu gehören die strukturierte Notrufabfrage, digitale Vernetzung, Notfallberatung sowie die Steuerung von Patienten in die jeweils passende Versorgungsstruktur.

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BAND: Notfallversorgung nicht auf Transport reduzieren

Die BAND begrüßt insbesondere, dass die medizinische Notfallrettung künftig nicht mehr als reine Transportleistung verstanden werde. Die Verankerung des Versorgungsanspruchs im Sozialgesetzbuch schaffe die notwendige rechtliche Grundlage, erklärte der Verband.

Positiv bewertet die Organisation auch die geplante Einführung einer einheitlichen softwaregestützten Notrufabfrage sowie den Ausbau digitaler Vernetzung. Kritisch sieht sie dagegen die vorgesehene Aufteilung zwischen Akut- und Rettungsleitstellen. Medizinische Hilfeersuchen müssten zentral koordiniert werden. Ein Rückschritt hinter bestehende integrierte Leitstellenstrukturen könne die Versorgungsqualität gefährden, argumentiert die BAND.

Deutlich positioniert sich der Verband zudem bei der Rolle der Notärzte. Zwar solle ein Großteil der Einsätze durch qualifiziertes Rettungsfachpersonal abgearbeitet werden. Notärztliche Maßnahmen müssten jedoch weiterhin durch Notärztinnen und Notärzte erbracht werden. Eine Verlagerung dieser Aufgaben lehnt die BAND ab. Telemedizin könne unterstützen, aber den Notarzt vor Ort nicht ersetzen.

Steiger-Stiftung sieht Gefahr für bundesweite Standards

Die Björn Steiger Stiftung bewertet vor allem die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zur Reform kritisch. Positiv seien die geplante verpflichtende softwarebasierte Notrufabfrage, ein Gesundheitsleitsystem sowie Regelungen zur Finanzierung von Vorhalte- und Investitionskosten. Auch die Entkopplung von Personalkosten und Grundlohnrate bewertet die Stiftung als Fortschritt.

Sorge bereitet der Steiger-Stiftung jedoch die geplante Abschwächung bundesweiter Steuerungsinstrumente. Nach den Empfehlungen des Bundesrates könnten Vorgaben des vorgesehenen Fachgremiums für medizinische Notfallrettung an Verbindlichkeit verlieren. Zudem würden Länder größere Möglichkeiten erhalten, bundesweite Mindeststandards zu blockieren.

Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger warnt vor jahrelangen Verzögerungen bei dringend benötigten Standards. Besonders betroffen seien Bereiche wie die Notrufabfrage, Einsatzleitsysteme, Telemedizin und Kompetenzen von Notfallsanitätern.

Kritisch sieht die Björn Steiger Stiftung außerdem Bestrebungen, verbindliche Eintreffzeiten des Rettungsdienstes lediglich als Zielgrößen auszugestalten. Dadurch würden wichtige Kriterien zur Bewertung der Versorgungssicherheit geschwächt. Auch bundesweit einheitliche Regelungen für Gemeindenotfallsanitäter und andere neue Versorgungsformen seien aus Sicht der Stiftung gefährdet.

Die Empfehlungen der Ausschüsse sollen am 12. Juni 2026 im Bundesrat beraten werden. Anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt.

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