(Bild: Wolf Lux/Malteser)Berlin (lse) – Vor der zweiten und dritten Lesung der Notfallreform im Bundestag erhöhen Hilfsorganisationen, Luftrettungsorganisationen und Feuerwehren den Druck auf die Politik. Bei einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin fordern sie eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und ein verbindliches Mitspracherecht bei künftigen bundesweiten Standards.
Unter dem Motto „Notfallversorgung sichern – Finanzierung verlässlich. Mitsprache verbindlich.“ haben acht Organisationen vor dem Brandenburger Tor auf ihre Forderungen zur geplanten Notfallreform aufmerksam gemacht. Mit Rettungsfahrzeugen und Rettungshubschraubern unterstrichen sie ihre Kritik an wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs, mit dem sich der Bundestag in dieser Woche erneut beschäftigt.
An der gemeinsamen Aktion beteiligten sich die ADAC Luftrettung, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die DRF Luftrettung, die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit der Johanniter Luftrettung sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD). Unterstützung erhielten sie vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Landkreistag.
Zwei zentrale Forderungen an den Gesetzgeber
Bereits anlässlich der ersten Anhörung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 9. September hatten die beteiligten Organisationen ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Darin begrüßten sie die Reform der Notfallversorgung grundsätzlich, machten jedoch zugleich deutlich, dass sie in zwei wesentlichen Punkten Nachbesserungsbedarf sehen.
Im Mittelpunkt steht die Finanzierung der Notfallrettung. Die Organisationen fordern klare gesetzliche Regelungen, die den besonderen Anforderungen des Rettungsdienstes Rechnung tragen. Anders als bei vielen anderen medizinischen Leistungen entstehen im Rettungsdienst erhebliche Kosten bereits durch die ständige Einsatzbereitschaft von Personal, Fahrzeugen und Ausstattung. Diese Vorhaltung muss nach Auffassung der Organisationen auch künftig zuverlässig finanziert werden.
Die zweite zentrale Forderung betrifft die Beteiligung an der Entwicklung bundesweiter Standards. Im Zuge der Reform ist ein neues Fachgremium vorgesehen, das unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung erarbeiten soll. Die Hilfsorganisationen und Feuerwehren verlangen darin eine angemessene Beteiligung mit Stimmrecht.
Aus ihrer Sicht müssen diejenigen Organisationen verbindlich in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden, die täglich die Notfallversorgung sicherstellen. Nur so lasse sich gewährleisten, dass künftige Regelungen die praktischen Anforderungen im Rettungsdienst ausreichend berücksichtigen.
Einsatzbereitschaft und Fachkräfte sichern
Mit ihrer gemeinsamen Aktion wollen die Organisationen verdeutlichen, welche Bedeutung beide Forderungen für die langfristige Sicherstellung der Notfallversorgung haben. Nach eigenen Angaben gewährleisten die beteiligten Organisationen nahezu 100 Prozent der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland.
Ein jederzeit einsatzbereiter Rettungsdienst mit hohen Qualitätsstandards sei nur möglich, wenn seine Finanzierung dauerhaft gesichert werde. Zugleich müsse es gelingen, ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die Notfallrettung zu gewinnen und zu halten.
Die Organisationen sehen deshalb einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen verlässlichen Finanzierungsbedingungen, der personellen Ausstattung und der Qualität der Patientenversorgung. Sie appellieren an den Bundestag, ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Reform gemeinsam mit den Akteuren der Notfallversorgung weiterzuentwickeln.
Malteser warnen vor Folgen für den Katastrophenschutz
Der Malteser Hilfsdienst warnt in einer eigenen Stellungnahme vor einem „strukturellen und flächendeckenden Kollaps“ des Rettungsdienstes, sollte die Reform ohne Änderungen bei Finanzierung und Mitspracherecht verabschiedet werden. Geschäftsführer Frank Weber kritisiert insbesondere die vorgesehene Begrenzung von Ausgaben und Vergütungen, da die Kosten für die ständige Vorhaltung von Rettungsmitteln und Personal unabhängig von der Zahl der Einsätze entstünden. Eine unzureichende Refinanzierung könne den Fachkräftemangel verschärfen, die Versorgungsqualität beeinträchtigen und durch einen möglichen Rückzug von Hilfsorganisationen aus dem Rettungsdienst auch den Zivil- und Katastrophenschutz schwächen.
DRK berechnet Finanzierungslücke von mehr als 50 Millionen Euro
Das DRK in Baden-Württemberg verweist unterdessen auf eine eigene Berechnung zu den finanziellen Auswirkungen der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgelegten Vergütungsdeckelung. Wäre diese bereits in den Jahren 2023 bis 2025 wirksam gewesen, hätten dem DRK-Rettungsdienst im Land nach eigenen Angaben jährlich mehr als 50 Millionen Euro gefehlt; rechnerisch wären die Mittel jeweils Mitte November aufgebraucht gewesen.