Bundestag beschließt Notfallreform
(Bild: Björn Steiger Stiftung)Berlin (lse) – Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Damit wird die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt.
Ein zentraler Bestandteil des beschlossenen Gesetzes ist die Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Künftig werden damit nicht nur der Transport von Patienten, sondern auch das Notfallmanagement und die notfallmedizinische Versorgung am Einsatzort ausdrücklich als Bestandteile der Krankenbehandlung anerkannt.
Für die medizinische Notfallrettung soll ein bundesweites Fachgremium einheitliche Rahmenbedingungen erarbeiten und kontinuierlich weiterentwickeln. Die Landesverbände der Krankenkassen werden mit den zuständigen Leistungserbringern Verträge über die Vergütung und die Entgelte der einzelnen Leistungen schließen.
112 und 116117 werden digital vernetzt
Wesentliche Veränderungen sieht das Gesetz auch für die Rettungsleitstellen vor. Die Leitstellen der Notrufnummer 112 und die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rufnummer 116117 sollen künftig digital zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen (GLS) vernetzt werden.
Auf Grundlage abgestimmter Abfragesysteme und verbindlicher Zuständigkeitsvereinbarungen sollen Hilfeersuchen unmittelbar an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden. Bereits erhobene Patientendaten werden dabei vollständig digital übermittelt. Dadurch sollen unnötige Doppelabfragen vermieden und Patienten schneller in die passende Versorgung geleitet werden.
Zudem sollen die Gesundheitsleitsysteme geeignete Fälle an weitere regionale Hilfsangebote vermitteln können. Dazu zählen beispielsweise notfallpflegerische, palliative und sozialpsychiatrische Dienste. Auf diese Weise sollen Rettungsdienst und Notaufnahmen entlastet werden.
Für die Rettungsleitstellen wird außerdem eine softwaregestützte, standardisierte Notrufabfrage vorgeschrieben. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Leitstellen entsprechende Systeme einsetzen. Das bundesweite Fachgremium für medizinische Notfallrettung soll Anforderungen an diese Abfragesysteme sowie an die telefonische Anleitung zur Reanimation festlegen.
Björn Steiger Stiftung vermisst Qualitätsstandards
Die Björn Steiger Stiftung (BSS) bewertet die Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung als bedeutenden Fortschritt. Kritisch sieht sie allerdings, dass verbindliche medizinische Qualitätsanforderungen für die standardisierte Notrufabfrage fehlen und das vorgesehene Qualitätsregister keine Ergebnisse einzelner Leitstellen veröffentlicht. Auch die weiterhin uneinheitlichen Hilfsfristen werden beanstandet.
DRK kritisiert fehlende Finanzierungssicherheit
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht wesentliche Forderungen trotz einzelner Verbesserungen nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere fehle im Gesetzestext eine klare Regelung zur Finanzierung der Vorhaltekosten des Rettungsdienstes, die für eine ständige Einsatzbereitschaft notwendig sei. Darüber hinaus kritisiert das DRK die unzureichende Beteiligung der Leistungserbringer im Fachgremium sowie fehlende Regelungen zur Berg- und Wasserrettung und zum Bevölkerungsschutz.
Bundesrat befasst sich noch mit dem NotfallG
Nach dem Beschluss des Bundestages steht noch die Beratung im Bundesrat an, die für den 20. November 2026 vorgesehen ist. Eine Zustimmung der Länderkammer ist für das Inkrafttreten des Gesetzes nicht erforderlich, die Bundesländer könnten allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen.
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